Hey Thommy,
ich kann am Montag einfach mal den Chef fragen, was es alles zu beachten gibt, das einzige, was ich derzeit weiß: Mindestradius für alle außen hervorstehenden Teile 2,5 mm!
Ansonsten benötigst du auf jeden Fall einen amtlich anerkannten Sachverständigen ggf. auch mit Teilbefugnissen (aaS oder aaSmT), der einfache Prüfingenieur (PI) oder amtlich anerkannte Prüfer (aaP) darf dir das nicht eintragen.
Im Westen gehst du zum TÜV, im Osten musst du dich an die Dekra wenden.
Wenn der Kollege es allerdings nicht so ganz genau nimmt kannst du dich ggf. auch im Osten an den TÜV wenden, der würde dann eben als Prüfort irgend ne niedersächsische Grenzstation im Bericht vermerken.
Gruß Frank
__________________ Du böses, böses Auto du!!!
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