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Fernscheinwerfer
Moinsen!
Man hat mir mitgeteilt es sei nicht erlaubt Fernscheinwerfer über einer bestimmten Höhe an einem PKW zu montieren. Das Dach des Defenders sei dafür wohl auch zu hoch ...
Arbeitsscheinwerfer (solche die explizit als solche verkauft werden) seien hingegen erlaubt ...
Wurde von Euch schon mal jemand diesbezüglich angehalten?
Danke + Grüße,
Karsten
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... nu hubt's das Dach ... (www.streuner.org)
nöööö,
Fernscheinwerfer aufs Dach nen bischen schalter zwischen tüdeln, damit du sie seperat an b.z.w. aus schalten kannst und fertig sind die Arbeitsscheinwerfer!
Merci!
Darf ich sie denn (trotzdem) mit an den Fernlichtschalter hängen?
Hatte gedacht ich nehm nen 3-fach-Schalter:
AUS,
Permanent-An,
AN-bei-Fernlicht
Was meint Ihr?
Tüffn muss ich sowas net, oder? Ist ja nen Anbauteil und wenn die Scheinwerfer ne ABE haben ...
"Ich" müsst mir dazu allerding noch mal ne passende Halterung basteln ... da bräucht ich jemanden der Fit im Rohre dängeln und Schweißen ist ... findet sich doch bestimmt jemand, oder?
(Will ne Art Bügel vor die Stirn des Hubdach's haben, an dem ich in der Mitte das Nummernschild habe und links und rechts je zwei Lämpchen)
Grüße,
Karsten
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... nu hubt's das Dach ... (www.streuner.org)
Moin!
Fernscheinwerfer geht, auch ohne TÜV.
Arbeitsscheinwerfer nach vorne geht lt. TÜV-Nord nicht...
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cu Knud
Offroad Gemeinschaft Nord e.V. mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen
Moin Moin!
Jutt - also einfach dran machen ... und gut iss
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... nu hubt's das Dach ... (www.streuner.org)
Zitat:
Original von dreckschleuder
Hatte gedacht ich nehm nen 3-fach-Schalter:
AUS,
Permanent-An,
AN-bei-Fernlicht
Was meint Ihr?
So habe ich meine kabel auch an die scheinwerfer getüdelt, nur das ich sie nicht aus schalten kann. (sind sie ja eigentlich von werk her schon)
hmmm.....
nur mal so am rande gefragt....
gibts denn beim tüv wirklich keine klare regel
so und so darfste und wenn du es so machst gehts nicht??
ich mein irgendwo muss doch mal ne klare linie zu finden sein...
irgendwie
wer ist eigentlich TÜV ?
ist der auch hier im Forum ?
Aber Peter, natürlich gibt es da klare regeln wir leben hier dich in D da ist alles geregelt, was du nicht darfst.
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
aber das muss doch in irgendeinem buch
auf irgendeinem zettel anhörungsbogen oder sonstwo auch stehen...
jau,
steht bestimmt in der stvzo.
so, bis nächste woche muss jetzt wech.
ich bin reif für die Insel
grins...viel spass
im sand...
Gegen meine "Arbeitsscheinwerfer" vorn hat der TÜV nix gesagt. Werden ja seperat geschaltet, und dürfen nach meinen Infos auf keinen Fall mit ans Fernlicht angeschlossen werden. Aber wer kontrolliert schon einen 3-Wege Schalter ?
Wenn man sie an den Dachträger anbaut, hat man ein weiteres Problem. Der Dachträger braucht nicht eingetragen werden, klar. Aber wenn da Scheinwerfer dran hängen, muß er als festes Anbauteil eingetragen werden, weil die Scheinwerfer mit dem Fahrzeug verkabelt sind, und somit fest montiert !!
Ich habe meine Scheinwerfer über einen Magnetstecker angeschlossen!
Also nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und somit keine Eintragungspflicht des Dachträgers !
Nur mal so am Rande !
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ja nee, is klar
Servus!
Danke für eure Antworten.
Hey Andy, danke - das ist nen guter Tipp. Ich würde sie ja auch an einen "festen" Bügel basteln. Allerdings, schon blöd ne feste Installation zu machen, mit nem lösbaren Stecker ... naja ... denn der TÜFF es so will ...
Ma gucken ... erst mal muss ja auch noch das Roahr gebastelt werden...
Grüße,
Karsten
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... nu hubt's das Dach ... (www.streuner.org)
Zitat:
Original von Terrier
Aber wer kontrolliert schon einen 3-Wege Schalter ?
reusper...
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Graukittel sind auch begeisterungsfähige Textilien
Ja sorry,
war ja nur mal so´ne Idee !!!
War nicht ernst gemeint !!
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ja nee, is klar
tüv das war sein letztes wort dann trugen ihn die helfer fort...
hab ja 2 fernscheinwerfer die übers fernlich angehen und auch aus.. und 2arbeitsscheinwerfer auf meinem wahlweise angebauten bügel hinter der kabine die xtra zu schalten sind.. bisscher keinen wirklich interessiert.. bügel ist aber mal aus langeweile weil wir grad dabei waren mit eingetragen worden...
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FSK 12 bedeutet: Der Held kriegt das Mädchen
FSK 16 bedeutet: Der Böse kriegt das Mädchen
FSK 18 bedeutet: Jeder kriegt das Mädchen
Zitat:
Original von Terrier
Gegen meine "Arbeitsscheinwerfer" vorn hat der TÜV nix gesagt. Werden ja seperat geschaltet, und dürfen nach meinen Infos auf keinen Fall mit ans Fernlicht angeschlossen werden. Aber wer kontrolliert schon einen 3-Wege Schalter ?
!
Moin!
Echt? ich musste meine abschrauben für die Plakette...
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cu Knud
Offroad Gemeinschaft Nord e.V. mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen
sowas gibt es fertig im handel zu kaufen, mit und ohne lampen.
lampen können auf oder unter dem bügel montiert werden.
wenn sie auf dem bügel montiert werden können äste die lampen schnell beschädigen.
wenn sie unter den bügel montiert werden können die lampen blenden. bei mir habe ich einen 5cm breiten aufkleber oben auf die windschutzscheibe geklebt. jetzt blendet nix mehr.
jetzt habe ich meine vier fernscheinwerfer über ein relais an den stromkreis der frontfernscheiwerfer angeklemmt. die praxis hat für mich ergeben, dass ich die zusatzscheinwerfer besser über einen separaten schalter und nicht per fernlicht schalte - werde ich noch ändern.
kabelquerschnitt für die neuen fernscheinwerfer beachten, per relais schalten und sicherung in die plusleitung einschleifen!
eine gute masseverbindung ist wichtig, besser noch eine direkte leitung zur batterie.
ein stecker in die zuleitung montieren ist auch nützlich, damit die zusatzlampen ohne grossen aufwand auch mal abgenommen werden können - z.bsp. bei der hauptuntersuchung.
Moin!
Weil mich das Geblende, auch zurückgeworfenes Licht von der Motorhaube, etwas nervt. Hab ich mir jetzt wieder dies hier angesehen. Was haltet ihr davon? Warum sieht man die so wenig in D?
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cu Knud
Offroad Gemeinschaft Nord e.V. mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen
*räusper*
weil die hässlich sind
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ja nee, is klar
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